§ 6 VO-ID211972 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buhnenwerder-Wusterau“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Bereiche der Trockenrasen sollen durch Pflegemaßnahmen gehölzfrei gehalten werden;

die Bereiche der Feuchtwiesen sollen einmal jährlich ab August gemäht und das Mahdgut abtransportiert werden;

Altbäume sollen erhalten und ein hoher Totholzanteil gesichert werden;

nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechende Gehölze außerhalb der Parkstrukturen auf der Insel Buhnenwerder sollen entfernt werden. Die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) soll überall entfernt werden.