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§ 6 VO-ID211969 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gehron-See“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

das Wasserdargebot am Großen und Kleinen Gehron-See soll zur Stabilisierung der hydrologischen Verhältnisse durch geeignete Maßnahmen erhalten beziehungsweise verbessert werden;

zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung artenreicher Grünlandbestände sollen die Grünlandflächen extensiv bewirtschaftet werden;

es wird angestrebt, das Erdstofflager am Nordufer des Gehron-Sees zu renaturieren und gegebenenfalls zurückzubauen.