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# § 6 VO-ID211964 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower See“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Wasserhaushalt des Gebietes soll durch eine angepasste Bewirtschaftung des Freigrabens einschließlich des Wehres an der Schleuse Pinnow gesichert und verbessert werden;

die Feuchtwiesen sollen zur Erhaltung der Orchideenbestände gemäht werden. Die dabei anfallende Biomasse soll aus dem Gebiet entfernt werden;

im Uferbereich des Freigrabens sollen an geeigneten Stellen Steilwände als Eisvogelbrutplätze entwickelt werden;

das unberechtigte Befahren des Gebietes soll durch den Einbau geeigneter Wegeabsperrungen verhindert werden;

die Forstflächen sollen mittel- bis langfristig möglichst durch Naturverjüngung in naturnahe, strukturierte, sich an der potenziell natürlichen Vegetation (Bruch- und Auenwälder) orientierende Waldbestände überführt werden.

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Zitiervorschlag: § 6 VO-ID211964 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211964/6

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