Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis
Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Stärtchen und
Freibusch“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis
Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Stärtchen und
Freibusch“.