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§ 1 VO-ID211962 (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stärtchen und Freibusch“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis

Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das

Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Stärtchen und

Freibusch“.