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§ 6 VO-ID211960 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Seeburger Fenn - Sümpelfichten“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Die Kiefernforste sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Laubbaumarten oder in den Flechten-Kiefernwald übergeführt werden.

Entlang der vorhandenen Feld- und Wirtschaftswege sollen mittelfristig Gehölzstreifen angelegt werden. Die Strukturen der Waldsäume sollen durch Pflegemaßnahmen entwickelt werden.