§ 6 VO-ID211958 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Falkenrehder Wublitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme wird als Zielvorgabe benannt:

Die Erlenbrüche sind als Waldgesellschaft durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel auf den Stock setzen) zu pflegen und zu entwickeln.