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# § 6 VO-ID211951 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wudritzniederung Willmersdorf-Stöbritz“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Mittelfristig sollte zur naturnahen Entwicklung der Wudritz an geeigneten Abschnitten eine schrittweise Anhebung der Gewässersohle zur Erreichung höherer Oberflächen- und Grundwasserstände unter Aufrechterhaltung eines Mindestwasserdurchflusses vorgenommen werden.

Die Niederungsbereiche sollten an geeigneten Stellen mittels Durchstechen der deichartigen Gewässerränder der Wudritz wieder einer Auendynamik zugeführt werden.

Zum Schutz der lokalen Amphibienpopulation sollte eine Untertunnelung der Straße Luckau-Stöbritz oder eine wirksame Leiteinrichtung in Richtung Wudritzbrücke vorgenommen werden.

Die Jagd auf Schwarzwild, Fuchs sowie Neubürger (Neozoen) unter den Raubsäugern sollte im Gebiet intensiv durchgeführt werden.

Die Grünlandnutzung sollte extensiv erfolgen und durch angepasste Nutzungstermine sowie hohe Grundwasserstände im Frühjahr die Erfordernisse des Wiesenbrüterschutzes berücksichtigen.

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Zitiervorschlag: § 6 VO-ID211951 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211951/6

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