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§ 6 VO-ID211946 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bückwitzer See und Rohrlacker Graben“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:

im Uferbereich des Bückwitzer Sees sollen naturnahe Gehölzgesellschaften aus Weiden und anderen standortgerechten Gehölzarten erhalten und entwickelt werden;

Anpflanzungen nichteinheimischer Baumarten sollen zu standorttypischen Gehölzgesellschaften umgebaut werden;

Ackerflächen sollen zu naturnahen Vegetationseinheiten oder Extensivgrünland umgewandelt werden;

Grünlandflächen sollen extensiv bewirtschaftet werden;

durch angepasste Stauziele und wasserbauliche Maßnahmen soll ein standorttypischer Wasserstand erhalten oder wiederhergestellt werden;

die Bestände von Fuchs und Schwarzwild sollen durch intensive Bejagung gering gehalten werden.