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§ 6 VO-ID211940 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putgolla“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe festgelegt:

der Wasserhaushalt soll durch Aufstauen des Putgolla- Hauptgrabens an der Westgrenze des Gebietes stabilisiert werden;

der botanisch wertvolle Feucht- und Frischwiesenbereich soll durch regelmäßige Mahd mit Beräumung der Biomasse erhalten werden;

die gebietstypischen Baumreihen sollen gepflegt werden;

die weitere Entwicklung der wertvollen Pflanzengesellschaften soll in und an den Wiesengräben durch naturschonende Formen der Grabenberäumung erhalten werden;

die Wiederherstellung der Wasserfläche eines Kleingewässers im Nordost-Teil des Schutzgebietes wird angestrebt.