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§ 6 VO-ID211938 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme wird als Zielvorgabe festgelegt:

Durch die Anlage von Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen sowie das kleinflächige Zulassen einer natürlichen Sukzession sollen Rückzugsmöglichkeiten für Amphibien und Kleinsäuger geschaffen und das Landschaftsbild verbessert werden.