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§ 3 VO-ID211938 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ladeburger Schäferpfühle“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines nacheiszeitlich entstandenen Flachmoorkomplexes mit standorttypischer Biotopausprägung und Artenzusammensetzung,

insbesondere

als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften wie reicher Feucht- und Frischwiesen, Großseggenriede und Kleingewässer sowie Weiden-Faulbaumgesellschaften;

als Lebensraum bestandsbedrohter Vogel- und Amphibienarten sowie heimischer Orchideen;

als Bestandteil des Biotopverbundes im Barnim;

für wissenschaftliche Zwecke im Rahmen landesweiter Artenschutzprogramme;

der Vielfalt, besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit der Ladeburger Schäferpfühle und ihrer Umgebung am Rande der Siedlungsachse Berlin - Bernau.