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# § 3 VO-ID211936 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau"  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines kleinteiligen, extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesenkomplexes mit Kleingewässern sowie einer angrenzenden Sandtrockenrasen- und Trockeneichenwaldgesellschaft mit einer standorttypischen Biotopausprägung und Artenzusammensetzung, insbesondere

die Erhaltung und Entwicklung als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften, wie Gesellschaften der reichen Feucht- und Frischwiesen, der Großseggenriede und Sandtrockenrasen sowie Weiden-Faulbaumgesellschaften und als Lebensraum bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem verschiedener Amphibien- und Vogel- sowie Orchideenarten;

die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Landschaftsbestandteiles im Siedlungsraum des Berliner Randgebietes als Bestandteil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems Pankegrünzug;

die Erhaltung der Vielfalt, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines Wiesenkomplexes am Rand des Siedlungsraumes Berlin-Buch;

die Erhaltung und Entwicklung der an das störungsempfindliche Feuchtgebiet angrenzenden Grünlandflächen als Schutz- und Pufferzone;

die Verbesserung der natürlichen Wasserspeicherfähigkeit des Feuchtgebietes.

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Zitiervorschlag: § 3 VO-ID211936 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211936/3

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