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§ 3 VO-ID211930 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Werbiger Heide“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist

die Erhaltung und Entwicklung als Lebensstätte seltener und in ihrem Bestand bedrohter Vegetationseinheiten offener Landschaftsbereiche wie trockener Sandheiden mit Zwergsträuchern (Calluna) und Silbergrasfluren;

die Erhaltung als Bestandteil des regionalen Biotopverbundes zu den Heideflächen der benachbarten Militärübungsplätze Altengrabow und Lehnin;

die Erhaltung als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten und Tierartengemeinschaften, insbesondere von Fledermaus-, Vogel-, Spinnen-, Insekten- und Reptilienarten;

die Erhaltung eines für die besondere Eigenart der Landschaft des "Hohen Fläming" bedeutsamen Offenlandbereiches.