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§ 2 VO-ID211918 (Brandenburg)

Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Begrenzung eines jeden der in der Anlage genannten Gebiete ist auf Meßtischblattausschnitten (1 : 25 000) niedergelegt. Diese Begrenzungskarten liegen bei den zuständigen Räten der Bezirke und Kreise (Bezirks- bzw. Kreis-Naturschutzverwaltungen) aus und können dort eingesehen werden. Die Rechtsträger der in den Naturschutzgebieten gelegenen Nutzflächen erhalten jeweils ein Exemplar der Kartenausschnitte.