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§ 3 VO-ID211915 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Friedländer Tal“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes

als Lebensstätte gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat für Sumpf- und Wasservögel;

als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildlebender Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, insbesondere der Quellbereiche, der Gewässerufer, der Moore, der Feuchtwiesen und der naturnahen Waldformationen;

aus wissenschaftlichen Gründen, insbesondere zur Untersuchung der Moorentwicklung unter dem Einfluß regelmäßiger Überstauung zur Fischhaltung;

wegen seiner besonderen Eigenart als tiefgründiges Durchströmungsmoor in einer eiszeitlichen Schmelzwasserrinne.