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§ 6 VO-ID211904 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bagower Bruch“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme als Zielvorgabe festgelegt:

Es wird angestrebt, die Grünlandflächen zur Sicherung der dort vorkommenden Pflanzengesellschaften extensiv als Dauergrünland zu bewirtschaften.