Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Schönerlinde (Landkreis Barnim) und Mühlenbeck (Landkreis Oberhavel) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Schönerlinder Teiche".
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Schönerlinde (Landkreis Barnim) und Mühlenbeck (Landkreis Oberhavel) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Schönerlinder Teiche".