Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Hennigsdorf und Stolpe (Landkreis Oberhavel) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Schwimmhafenwiesen".
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Hennigsdorf und Stolpe (Landkreis Oberhavel) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Schwimmhafenwiesen".