nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 VO-ID211878 (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Höllengrund - Pulverberg“  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes

als Standort von seltenen, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere Reste einer Weichholzaue, Großseggenrieden, Erlenbrüchen, Weidenbüschen, Feuchtwiesen und Trockenrasen;

als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere als Brut- und Nahrungsgebiet für zahlreiche Kleinvogelarten sowie als Rückzugsgebiet für bestandsbedrohte Lurche und Kriechtiere und an aquatische Lebensräume und Trockenbiotope gebundene Insekten;

in seiner durch die besonderen geologischen Bedingungen entstandenen, tief und markant in die Landschaft eingeschnittenen Talrinne, dem Höllengrund mit einem noch heute mäandrierenden, natürlichen Bachlauf, dem Ebbegraben;

aus ökologischen Gründen zur Sicherung der Kleingewässerkette im Rahmen des regionalen Biotopverbundes sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstreinigungskraft des Fließgewässersystems.

---

Zitiervorschlag: § 3 VO-ID211878 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211878/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
