Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Wildau und Zeuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Höllengrund-Pulverberg".
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Wildau und Zeuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Höllengrund-Pulverberg".