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§ 6 VO-ID211858 (Brandenburg) — Schutz der Zone I

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Fassungsbereich sind verboten:

das Betreten oder Befahren,

land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,

Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.