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§ 13 VO-ID211858 (Brandenburg) — In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 34/4/75 vom 29. Januar 1975 der Stadtverordnetenversammlung Potsdam festgesetzte und durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 21. Dezember 1981 und vom 4. Juli 1990 veränderte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Potsdam-Nedlitz aufgehoben.

Potsdam, den 19. August 2003

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.