Im Fassungsbereich sind verboten:
das Betreten oder Befahren,
land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.
Im Fassungsbereich sind verboten:
das Betreten oder Befahren,
land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.