Die Karten und Pläne, die Bestandteil des Antrages auf
teilweise Aufhebung des Baubeschränkungsgebietes Welzow sind, werden
gemäß § 107 Abs. 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns
Einsicht archivgemäß gesichert beim Oberbergamt des Landes
Brandenburg niedergelegt.