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§ 2 VO-ID211840 (Brandenburg)

Erste Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet mit den Orten Belten, Koßwig, Kalkwitz, Reuden und

Saßleben wird die Baubeschränkung aufgehoben.