Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit den Orten Belten, Koßwig, Kalkwitz, Reuden und
Saßleben wird die Baubeschränkung aufgehoben.
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Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit den Orten Belten, Koßwig, Kalkwitz, Reuden und
Saßleben wird die Baubeschränkung aufgehoben.