Der Landeswahlleiter ist zuständig für die Ernennung
der Kreiswahlleiter und ihrer Stellvertreter für die Bundestagswahlen,
der Kreiswahlleiter und Stadtwahlleiter sowie ihrer Stellvertreter für die Europawahlen.
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Der Landeswahlleiter ist zuständig für die Ernennung
der Kreiswahlleiter und ihrer Stellvertreter für die Bundestagswahlen,
der Kreiswahlleiter und Stadtwahlleiter sowie ihrer Stellvertreter für die Europawahlen.