§ 2 VO-ID211756 (Brandenburg)

Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften über Amtstracht bei den Gerichten sowie Dienstkleidung bei den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 1 genannten Verwaltungsvorschriften sind im Einvernehmen mit

dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern zu erlassen.