Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausübung der Aufsicht bei der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.