Die
der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden
Befugnisse werden auf das Brandenburgische Oberlandesgericht als
Justizverwaltungsbehörde übertragen.
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Die
der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden
Befugnisse werden auf das Brandenburgische Oberlandesgericht als
Justizverwaltungsbehörde übertragen.