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Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 30. Mai 2002