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Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien auf den Minister des Innern
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Befugnis zur Einrichtung von Polizeipräsidien wird auf den Minister des Innern übertragen.