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§ 1 VO-ID211673 (Brandenburg) — Gebühren

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens

erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem als

Anlage beigefügten Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung

ist.