# Anlage 3 VO-ID211650 (Brandenburg)

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Begriffsbestimmungen

„Freilandtierhaltung“ liegt vor, wenn sich die Tiere über längere Zeiträume (ganzjährig oder saisonal) ganztägig im Freien aufhalten.

Unter den Begriff „Dauergrünland“ fallen Grünlandflächen, die nach ihren Standortbedingungen nur für Grünlandnutzung geeignet sind, sowie alle Flächen, auf denen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und nicht im Rahmen einer Fruchtfolge Grünlandnutzung besteht.

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Zitiervorschlag: Anlage 3 VO-ID211650 (Brandenburg)

Quelle: BRAVORS, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211650/anlage-3
