Für das in der Anlage 7 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Mühlberg/Neuburxdorf wird die Baubeschränkung
aufgehoben.
Für das in der Anlage 7 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Mühlberg/Neuburxdorf wird die Baubeschränkung
aufgehoben.