nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 VO-ID211575 (Brandenburg)

Verordnung zur Übertragung der Zustimmungsbefugnis bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 9. April 1997

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer