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§ 5 VO-ID211573 (Brandenburg) — Gebührenbemessung

Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit Gebühren nach erforderlichem Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung folgende Stundensätze zugrunde zu legen: für Beamte und Angestellte in vergleichbaren Vergütungsgruppen des höheren Dienstes 81 Euro, des gehobenen Dienstes 64 Euro, des mittleren Dienstes 51 Euro, des einfachen Dienstes 40 Euro.