Die zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der
Zentralen Außenstelle bei ihr vorhandenen Grundbuchvorgänge sind in
dem Verfahrensstand, in dem sie sich befinden, dem zuständigen Amtsgericht
zu übersenden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der
Zentralen Außenstelle bei ihr vorhandenen Grundbuchvorgänge sind in
dem Verfahrensstand, in dem sie sich befinden, dem zuständigen Amtsgericht
zu übersenden.