nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 VO-ID211539 (Brandenburg) — Ausübung des Befragungsrechts

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Befragungsrecht ausüben kann nur eine zur Teilnahme an der

Befragung berechtigte Person, die einen Befragungsschein hat.