§ 4 VO-ID211539 (Brandenburg) — Letzter Tag der Durchführung der Befragung

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Minister des Innern bestimmt den letzten Tag der Durchführung der

Befragung.