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§ 15 VO-ID211539 (Brandenburg) — Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ergebnis der Befragung ist in ortsüblicher Weise öffentlich

bekanntzumachen.