Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil
Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.
Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil
Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.