Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil
Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.
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Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet mit dem Ort Klingmühl (Gemeinde Sallgast) und Ortsteil
Klinkerwerk (Gemeinde Lichterfeld) wird die Baubeschränkung aufgehoben.