Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Es ist Oberste Landesbehörde im Sinne des Unterhaltssicherungsgesetzes.
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Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Es ist Oberste Landesbehörde im Sinne des Unterhaltssicherungsgesetzes.