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§ 6 VO-GEWSCHLAUBEICHEN_2015 (Brandenburg) — Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Verordnung über den Schutzwald „Generhaltungswald Schlaubetaler Eichen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Waldbewirtschaftung erfolgt mischungsregulierend zugunsten der Erhaltung und Regenerierung der im Schutzwald überwiegenden Waldgesellschaft Waldreitgras-Traubeneichenwald (Calamagrostis-Quercetum petraea HOFMANN 1997) mit der natürlich vorkommenden Baumartenmischung;

Maßnahmen zur Entstehung sowie Erhaltung und Entwicklung von günstigen Habitatstrukturen für gefährdete Pflanzen, Tiere und Pilze des Traubeneichenwaldes sollen durchgeführt werden.

Einzelnorm