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§ 3 VO-ABRAMKA (Brandenburg) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Abramka“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es, die Funktion einer Kernzone innerhalb des „Biosphärenreservates Spreewald“ zu erfüllen. Es werden insbesondere naturnahe Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Wälder auf Niedermoorstandorten der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen und der natürlichen Entwicklung überlassen.