Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist das für Inneres zuständige Ministerium.
Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist das für Inneres zuständige Ministerium.