Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist das für Inneres zuständige Ministerium.
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Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist das für Inneres zuständige Ministerium.