nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 VKFV — Sachkosten

Verwaltungskostenfeststellungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Sachkosten sind Raumkosten, laufende Sachkosten und sonstige Sachgemeinkosten.

(2) Raumkosten sind Aufwendungen für Baumaßnahmen, Mieten und Pachten.

(3) Laufende Sachkosten sind insbesondere Aufwendungen für

- 1. den Büro- und Geschäftsbedarf sowie Verbrauchsmittel,

- 2. die dezentrale Informationstechnik und Kommunikation,

- 3. die Geräte sowie Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

- 4. die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen,

- 5. die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume,

- 6. die Dienstreisen und die Beschaffung und Haltung von Kraftfahrzeugen sowie

- 7. die Dienst- und Schutzkleidung.

(4) Sonstige Sachgemeinkosten sind die Kapitalkosten für die Büroausstattung und deren Unterhaltung, Aufwendungen für Investitionen für den Ersatz und die Neuanschaffung von beweglichen Sachen sowie Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung.

---

Zitiervorschlag: § 9 VKFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VKFV/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
