Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt vom 1. Januar 2027 an je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 301,11 Euro.
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Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt vom 1. Januar 2027 an je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 301,11 Euro.