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§ 4 VIFGG — Außerkrafttreten

Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.09.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Gesellschaft mit der im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes gegründeten Gesellschaft privaten Rechts im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen wurde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt das Datum des Außerkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.