nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 VIFGG — Berichte

Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.09.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang der Realisierung der über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte und die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft.