(1) Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche und als landschaftsgestaltendes Element“ kann geprüft werden:
1.1 Prüfungsfach „Anforderungen an einen Golfplatz“
– Bodenaufbau, –eigenschaften und –verbesserungsmaßnahmen
– standort- und nutzungsgerechte Bepflanzung
– Wege- und Gewässerbau
1.2 Prüfungsfach „Ökologische und rechtliche Grundlagen“
– ökologische Zusammenhänge
– Baurecht (Auflagen, landschaftspflegerische Begleitpläne)
– Umweltrecht (Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht)
– Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht.
(2) Im Prüfungsteil „Golfplatzpflege“ kann geprüft werden:
2.1 Prüfungsfach „Pflegemaßnahmen“ nutzungs- und umweltgerechte
– Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltspflege sowie Regenerationsmaßnahmen
– Stauden- und Gehölzpflege
– Pflanzenernährung
– Pflanzenschutzmaßnahmen
2.2 Prüfungsfach „Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen“
– Antriebsmaschinen
– Mäh- und Pflegegeräte
– Beregnungsanlagen
– Pflege- und Instandhaltung von Maschinen und Geräten
– Arbeits- und Unfallschutz
– Verkehrssicherheit und Versicherungsangelegenheiten.
(3) Im Prüfungsteil „Platzmanagement“ kann geprüft werden:
3.1 Prüfungsfach „Golfplatz und Spielbetrieb“
– grundlegende Golf- und Platzregeln
– Koordination von Pflege- und Spielbetrieb
– Wettkampfvorbereitung
– Maßnahmen zum Ausbau eines Golfplatzes
3.2 Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“
– Grundfragen der Betriebsorganisation
– Mitarbeiterführung
– Kostenrechnung (Betriebsabrechnung und Kalkulation)
– Arbeits- und Sozialrecht.